Aufnahmeverfahren
Erfahren Sie hier, wie die Aufnahme in unserer Einrichtung abläuft und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Im Rahmen der verfügbaren und belegbaren Plätze werden Kinder vorrangig mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohn bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die Aufnahme von der Kindern unter 3 Jahren erfolgt vorrangig mit vollendetem 1. Lebensjahr unter Berücksichtigung des § 24 SGB VIII. Den Kindern der Gemeinde Hohn gleichgestellt sind Kinder aus Gemeinden, mit denen die Gemeinde Hohn eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Mitbenutzung unseres Kindergartens unterhält.
Die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr erfolgt stets im März eines Jahres. Dabei werden alle Anmeldungen, die bis zum 15. Februar des Jahres eingegangen sind, berücksichtigt. Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leitung unserer Einrichtung.
Erforderliche Unterlagen
Vor Aufnahme Ihres Kindes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine Bescheinigung, die Auskunft über für den Besuch der Kindertagesstätte relevante gesundheitliche Einschränkungen gibt,
- ein schriftlicher Nachweis über den Impfschutz des Kindes und über
- eine zeitnah vor der Aufnahme erfolgte ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollstänidigen altersgemäßen, nach Empfehlungen der ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz. Beim Fehlen dieser ärztlichen Bescheinigung erfolgt eine Information an das zuständige Gesundheitsamt (§ 34 Abs. 10a Infektionsschutzgesetz – IfSG).
- Sowie gemäß § 20 Abs. 9 IfSG: ein Nachweis, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht. Ohne diesen Nachweis ist die Aufnahme des Kindes nicht möglich. Sollte die 2. Impfung des Kindes noch nicht erfolgt sein, weil es bei der Aufnahme das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben die Erziehungs- bzw. Personensorgeberechtigten der Leitung der Kindertagesstätte über die Folgeimpfung unaufgefordert einen Nachweis vorzulegen.
Die für diese Voraussetzungen benötigten Formulare finden Sie bei unseren Dokumenten und Formularen. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.